Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern:
* Arbeitnehmervertretung
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die die Beschlüsse des Aufsichtsrates sowie die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vorbereiten. Hierbei handelt es sich um den Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Präsidialausschuss und einen Nominierungsausschuss. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, werden in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates auf Ausschüsse übertragen. Weiter Informationen hierzu finden Sie in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.
