Unternehmen | Finanzen

— Marktumfeld bietet vorteilhafte Konditionen

— Ausgabepreis: 100%

— Laufzeit: 7 Jahre

— Nicht-Wandlungsfrist: 5 Jahre

— Der Emissionserlös dient der Rückführung von bestehenden Darlehens- und Kapitalmarktverbindlichkeiten sowie allgemeinen Unternehmenszwecken der Gesellschaft

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN HOHEITSGEBIETEN, IN DENEN DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE RECHTSWIDRIG IST. Der Vorstand der Symrise AG (‚Gesellschaft‘, ‚Symrise‘) hat heute erfolgreich unbesicherte Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 400 Mio. € mit einer Laufzeit von 7 Jahren und einer Stückelung von 100.000 € unter Ausschluss des Bezugsrechts an institutionelle Investoren platziert. Die Wandelschuldverschreibungen können frühestens in fünf Jahren in neue und/oder bestehende nennwertlose Inhaberstammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien“) umgetauscht werden. Die den Wandelschuldverschreibungen zugrunde liegenden Stammaktien machen zusammen 3,4 % des aktuell im Umlauf befindlichen Grundkapitals aus. Der erzielte Nettoerlös soll für die Rückführung von bestehenden Darlehens- und Kapitalmarktverbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke der Gesellschaft verwendet werden. „Mit der Emission nutzen wir das positive Marktumfeld für Wandelschuldverschreibungen, um uns eine langfristige Refinanzierung über den Kapitalmarkt zu günstigen Konditionen zu sichern,“ sagt Olaf Klinger, Finanzvorstand der Symrise AG. „Zudem diversifizieren wir auf diese Weise unsere Investorenbasis.“ Der Zinskupon beträgt 0,2375 % p.a. und ist jährlich nachträglich zahlbar. Der anfängliche Wandlungspreis wurde mit 91,8595 € festgesetzt, was einer Wandlungsprämie von 45 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Symrise Aktie während des Bookbuilding-Verfahrens am heutigen Tage entspricht. Symrise beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Schuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Investoren außerhalb der USA, Australien, Kanada und Japan angeboten. Über SymriseSymrise ist ein globaler Anbieter von Duft- und Geschmacksstoffen, kosmetischen Grund- und Wirkstoffen sowie funktionalen Inhaltsstoffen. Zu den Kunden gehören Parfüm-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkehersteller, die pharmazeutische Industrie sowie Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln und Heimtiernahrung.Mit einem Umsatz von mehr als 2,9 Mrd. € im Geschäftsjahr 2016 gehört Symrise zu den Weltmarktführern für Düfte und Aromen. Der Konzern mit Sitz in Holzminden ist in mehr als 40 Ländern in Europa, Afrika und dem Nahen sowie Mittleren Osten, in Asien, den USA sowie in Lateinamerika vertreten.Gemeinsam mit seinen Kunden entwickelt Symrise neue Ideen und marktfähige Konzepte für Produkte, die aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind. Wirtschaftlicher Erfolg und unternehmerische Verantwortung sind dabei untrennbar miteinander verbunden. Symrise – always inspiring more... <link https: www.symrise.com>www.symrise.comKontakte Medien:Bernhard Kott
Tel.: +49 (0)5531 90-1721
E-Mail: <link mail window for sending>bernhard.kott@symrise.com Tobias Erfurth
Tel.: +49 (0)5531 90-1879
E-Mail: <link mail window for sending>tobias.erfurth@symrise.com Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Diese Pressemitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Diese Pressemitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind. Die in dieser Pressemitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Die Wertpapiere, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, werden ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten in sogenannten “offshore transactions” wie in der Regulation S des Securities Act definiert und in Übereinstimmung damit angeboten und platziert. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Pressemitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Pressemitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan. Soweit das in dieser Pressemitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Pressemitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 , wie geändert (die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Pressemitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Pressemitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.