Unternehmen

Symrise flags
Symrise ist enttäuscht über die heutige Entscheidung des Gerichts zur Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission, im Jahr 2023 eine Durchsuchung in unseren Räumlichkeiten anzuordnen. Wir werden die Urteilsgründe genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

In jedem Fall stellt diese Entscheidung keine Feststellung eines Fehlverhaltens dar; Sie bestätigt lediglich die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung. Symrise ist weiterhin davon überzeugt nicht an unzulässigen Absprachen mit Wettbewerbern im Bereich des Duftstoffgeschäfts beteiligt zu sein und wird auch weiterhin uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission kooperieren.

Frühere Pressemitteilungen zum Kartellverfahren der Europäischen Kommission:
https://www.symrise.com/de/newsroom/artikel/erweiterte-ermittlungen-im-laufenden-kartellverfahren-in-uk-erstrecken-sich-nicht-auf-symrise/
https://www.symrise.com/de/newsroom/artikel/untersuchungen-durch-internationale-wettbewerbsbehoerden/

Symrise flags