Die Symrise-Gesellschaften (nachfolgend „Symrise“) nutzen eine unternehmensinterne Rekrutierungsabteilung, um offene Positionen zu besetzen, die sie der Öffentlichkeit regelmäßig durch Stellenausschreibungen zugänglich machen. Nur in bestimmten Fällen erwägt Symrise seine internen Ressourcen und Kompetenzen in Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen, professionellen Personalvermittlungs- oder Executive-Search-Unternehmen („Agenturen“) zu verstärken. Die Agenturen werden daher hiermit ausdrücklich angewiesen, sich nicht direkt an Mitarbeiter von Symrise zu wenden, um Kandidaten unaufgefordert vorzustellen. 

In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und zur Wahrung der Interessen aller Parteien akzeptiert Symrise keine unaufgefordert übermittelten Lebensläufe aus anderer Quelle als vom Bewerber selbst. Unaufgefordert übermittelte Lebensläufe oder sonstige an Symrise übermittelte Bewerberdaten, unabhängig von der Art der Übermittlung (E-Mail, Fax etc.), darunter auch Initiativbewerbungen, die über das Symrise-Bewerbermanagementsystem eingereicht wurden, werden als Eigentum von Symrise betrachtet. Symrise zahlt keine Gebühr für eine Vermittlung, die aus dem Erhalt einer unaufgefordert übermittelten Bewerbung resultiert. Symrise betrachtet ferner jeden Kandidaten, für den eine Agentur unaufgefordert eine Bewerbung übermittelt hat, als Vermittlung ohne jegliche Kosten oder Gebühren. 

Agenturen müssen vom zuständigen Symrise-Recruiter im Voraus eine schriftliche Genehmigung einholen, um Lebensläufe einzureichen, und können dies nur in Verbindung mit einem rechtsgültig unterzeichneten Dienstleistungsvertrag sowie nach Erhalt eines klar definierten Jobangebots. An eine Agentur, die keinen derartigen Vertrag vorlegen kann, wird Symrise in keinem Fall eine Vermittlungsgebühr entrichten.

Vereinbarungen oder Verträge mit Agenturen sind nur gültig, wenn sie in Schriftform vorliegen und von einem Mitarbeiter der Personalabteilung von Symrise unterzeichnet sind. Kein anderer Mitarbeiter oder leitender Angestellter von Symrise (einschließlich des „Hiring Managers“) ist berechtigt, Symrise in Zusammenhang mit der Einstellung von Bewerbern durch Agenturen vertraglich zu binden. Symrise lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Haftung in Zusammenhang mit einer Vereinbarung ab, die mit Bezug auf stillschweigende Zustimmung durch Symrise, geführte Gespräche mit einem Kandidaten, eine erbrachte Leistung oder vergleichbare Umstände geltend gemacht werden soll, sofern diese ohne die Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters der Personalabteilung von Symrise zustande gekommen sind.