In jedem Fall stellt diese Entscheidung keine Feststellung eines Fehlverhaltens dar; Sie bestätigt lediglich die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung. Symrise ist weiterhin davon überzeugt nicht an unzulässigen Absprachen mit Wettbewerbern im Bereich des Duftstoffgeschäfts beteiligt zu sein und wird auch weiterhin uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission kooperieren.
Frühere Pressemitteilungen zum Kartellverfahren der Europäischen Kommission:
https://www.symrise.com/de/newsroom/artikel/erweiterte-ermittlungen-im-laufenden-kartellverfahren-in-uk-erstrecken-sich-nicht-auf-symrise/
https://www.symrise.com/de/newsroom/artikel/untersuchungen-durch-internationale-wettbewerbsbehoerden/